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GeoSystem GmbH


Gesellschaft für konzeptionelle Umweltgeologie
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Moor
Hydrogeologisches Gutachten

Die Notwendigkeit, ein hydrogeologisches Gutachten erstellen zu lassen, kann sich aufgrund ver­schiedenster Problematiken ergeben. Am häufigsten geben derzeit Wasserrechts- oder Schutz­gebietsverfahren hierzu den Anlass. Aber auch in der Landschaftsökologie oder im Ingenieurbau (z. B. Einfluss der Gewinnungsanlage auf Oberflächen­gewässer, Moore, Gebäude) treten häufig Probleme auf, die anhand von hydrogeologischen Betrach­tungen gelöst werden können.
Am Anfang jeder gutachterlichen Betrachtung steht die problem­orientierte Datenerfassung und -aufbereitung als umfangreichster und wichtigster Schritt auf dem Weg zur hydrogeologischen Erfassung eines Unter­suchungsgebietes. Für bestehende Gewinnungsanlagen werden hierfür alle im Sinne der Fragestellung zielführenden Beweissicherungs­daten der bisherigen Betriebszeit ausgewertet. Hierzu gehören neben den Entnahme­mengen und der Grundwasseranalytik auch die technischen Daten aller Grundwassermessstellen und Brunnen sowie die Grundwasserstandserfassungen und deren Auswertung und Überprüfung anhand von Grundwassergang­linien.
Sind die Daten auf Plausibilität und Aussagekraft überprüft und hinsichtlich der Fragestellung ausreichend, kann die weitere Auswertung in Bezug auf den - für die Problematik relevanten - geologischen und hydrogeologischen Aufbau des Wassergewinnungsgebietes erfolgen.
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Zeigt die Datenaufbereitung, dass keine ausreichenden Erkenntnisse hinsichtlich der Fragestellung vorliegen, können weitere Erkundungsmaßnahmen erforderlich sein. Hierzu gehören u. a. weitere Datenrecherche (historische Grundwasserstände, Aufschlussdaten, etc.), die Durchführung von Pumpversuchen und auch der Bau von neuen Grundwassermessstellen. Am Ende der gutachterlichen Betrachtung stehen die Aussage zur Fragestellung und gegebenenfalls Empfehlungen für Maßnahmen, die auch zukünftig eine nachhaltige Beweissicherung des Untersuchungsgebietes gewährleisten.